Die meisten der im Handel erhältlichen steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ausgestattet. Es ist allerdings nicht zulässig, diese Anlage darüber an einer haushaltsüblichen Steckdose anzuschließen und den Strom in den Endstromkreis einzuspeisen. Das muss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), erfolgen. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein. Falls die Plug-In-PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ihr Elektroinstallatuer unterstützt Sie dabei sicher gern. Des Weiteren müssen die Nachweise und Konformitätserklärungen gemäß VDE-AR-N 4105 vorliegen. Diese können Sie beim Hersteller Ihrer Anlage anfordern, falls sie nicht mitgeliefert wurden.
Nach erfolgter Anmeldung beim Netzbetreiber kann die Erzeugungsanlage von Ihnen in Betrieb genommen werden.
Denken Sie bitte auch daran, Ihre steckerfertige PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Alle weiterführenden Informationen zum Thema Netzanschluss der Bundesnetzagentur finden Sie hier: Bundesnetzagentur – Netzanschluss
Übersicht der wichtigsten Informationen zum Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen zum Download: Wichtige Informationen zum Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen (PDF, 83 KB)
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